Nordrhein-Westfalen und Niederlande stärken gemeinsamen Hochwasserschutz – Minister Krischer unterzeichnet Erklärung zur Zusammenarbeit
Nordrhein-Westfalen und die Niederlande setzen ihre enge Zusammenarbeit im Hochwasserschutz fort. Darauf haben sich die Partner bei der 8. Deutsch-Niederländischen Hochwasserkonferenz am Mittwoch, 3. Dezember 2025, verständigt. Umweltminister Oliver Krischer und Direktor-General Jaap Slootmaker unterzeichneten die gemeinsame Erklärung, die die Zusammenarbeit für die nächsten sechs Jahre festschreibt.
NRW will Schutz vor Überflutungen ausbauen
Ein Pakt mit Wasserverbänden und Kommunen für Hochwasserschutz soll auch für landwirtschaftlicher Flächen mehr Sicherheit bringen.
Der Schutz der Bevölkerung, der öffentlichen sowie privaten Infrastruktur und auch der landwirtschaftlichen Betriebe und ihre Flächen vor Hochwassergefahren ist ein wichtiges politisches Thema. Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass NRW trotz vieler Anstrengungen hier noch nicht optimal aufgestellt ist. Viele Hochwasserschutzpläne bedürfen u.a. aufgrund veränderter klimatischer Rahmenbedingungen einer Überarbeitung; etliche Hochwasserschutzeinrichtungen sind in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig.
Aus Sicht des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist zur Lösung der Probleme ein gemeinsames strategisches Vorgehen aller relevanten Institutionen und Verbänden erforderlich. Hierzu soll ein gemeinsamer „Pakt für den Hochwasserschutz“ in NRW erarbeitet werden, an dem u.a. auch der WLV und der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Westfalen-Lippe beteiligt sind.
Treffen Landesverband WuB / WLV mit Umweltministerium NRW
Anfang November trafen sich in Düsseldorf Vertreter des LV WuB und des WLV unter Leitung des Vorsitzenden des LV WuB und Vizepräsident des WLV, Michael Uckelmann, mit dem Leiter der Abteilung Wassserwirtschaft und Bodenschutz des Umweltministeriums Matthias Börger.
Neben den vielen Fachthemen die es zu besprechen gab (so z.B. Beratungskonzepte und Förderung für WuB, Wassermanagementprojekte, Wasserstrategie des Landes NRW etc.), war man sich darüber einig, zukünftig einen noch häufigeren Auszutausch zu pflegen. Denn die Herausforderungen an alle Wasserverbände im Land NRW u.a. betreffend Gewässerentwicklung, Hochwasserschutz, Wassermanagement, steigen auch angesichts der Klimaveränderungen von Jahr zu Jahr mehr. Umso wichtiger ist es, so betonte Abteilungsleiter Börger, die bestehenden Verbände in ihren Strukturen zu stärken und ihre Arbeit noch weiter zu professionalisieren.
Gute Stimmung und passendes Wetter bei der Herbstexkurssion des LV
Ein modernes mächtiges Wasserpumpwerk in Dorsten und die Naturschönheiten der Rhader Wiesen mit ihren Gewässerläufen unter fachkundiger Führung durch den WuB Rhader Bach/Wienbach waren in diesem Jahr die Anlaufstationen. Für das leibliche Wohl sorgten Frauen des Heimatvereins Lembeck in ihrem schönen Heimathof, zu dem der Vorsitzende Bernhard Harks das ein oder andere “Döneken” zu berichten hatte. Hier einige Fotoimpressionen:
Schleswig Holstein und Niedersachsen novellieren ihre Wassergesetze – Klimaanpassung im Fokus
Mit der Neufassung des Gesetzes erhofft sich die Landesregierung Schleswig Holstein zukünftig besser auf zunehmende Extremwetterereignisse reagieren zu können. Ein weiterer Fokus liegt auf der Vorhabenbeschleunigung von Küstenschutz- und Hochwasseranlagen.
- Bauten des Küstenschutzes wie Deiche liegen künftig im überragenden öffentlichen Interesse und genießen somit einen entsprechenden Vorrang bei der Abwägung entgegenstehender Belange. Für andere Maßnahmen des Hochwasserschutzes wird das öffentliche Interesse des Hochwasserschutzes gesetzlich verankert. Das schließt vorsorgenden Hochwasserschutz mit ein, etwa die Anlage von Flussauen oder von benötigten Retentionsflächen.
- Damit zusammenhängend sind die Kommunen und Wasser- und Bodenverbände aufgefordert, kommunale Hochwasserschutzkonzepte zu erstellen. Wer dies tut, ist künftig im Vorteil bei der Vergabe von Fördergeldern bei Bau- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Hochwasserschutzanlagen.
Darüber hinaus wurden Regelungen zur Klimaanpassung in der Wasserwirtschaft geschaffen:
- diese Regelungen betreffen etwa den Wasserrückhalt in der Fläche als Element der Gewässerunterhaltung, wodurch der lokale Wasserhaushalt gestärkt und das Wasserdargebot in Trockenperioden verbessert werden soll.
- in neu bebauten Gebieten soll Regenwasser nicht mehr abgeleitet werden, sondern vorrangig versickern. Das bewirkt, dass das Wasser vor Ort bleibt und zur Grundwasserneubildung beiträgt
- die Möglichkeit für Kommunen, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Abwassergebühren einfließen zu lassen. Das können z.B. Kosten für eine Niederschlagswasserversickerung vor Ort sein, die Schaffung von Notwasserwegen oder Kosten für Retentionsflächen. Dies unterstützt die handelnden Kommunen bei der Finanzierung
- angesichts künftig zunehmender Dürren sollen Gemeinden verpflichtet werden können, Konzepte zur Sicherstellung der künftigen Wasserversorgung aufzustellen. So soll Vorsorge getroffen werden, dass in identifizierten kritischen Bereichen die Trinkwasserversorgung gewährleistet und die Wasserversorgungsansprüche aus anderen Wirtschaftsbereichen angemessen befriedigt werden können.
Niedersachsen will auf die Klimakrise reagieren
Immer wieder kommt es in Niedersachsen im Sommer zu Wasserknappheit. Das geplante Wassergesetz soll nach dem Willen der Landesregierung dem Wassermangel entgegenwirken, damit jederzeit ausreichend sauberes Wasser für Mensch, Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung steht. Es soll damit möglichst auch verhindert werden, dass es zu Rationierungen kommt; gleichzeitig soll der Wasserrückhalt und die ökologische Gewässerrenaturierung in der Fläche ausgebaut werden. Unterstützt werden soll das auch aus den Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität.
Kernpunkte des neuen Wassergesetzes sind:
- Stärkere Kontrolle der Wasserentnahme aus Flüssen und Grundwasser
- In Notfällen sollen Entnahmerechte eingeschränkt werden können
- Landwirtschaftliche Beregnung soll durch Verbände koordiniert werden
- Einfachere Speicherung von Niederschlags- und Grauwasser durch Kommunen
- Wasserversorger sollen sparsames Verhalten durch günstige Tarife honorieren können
- Erdöl- und Erdgasbohrungen soll in Wasserschutzgebieten eingeschränkt werden
- Einführung eines Hochwasserschutz-Registers
- Verfahren zur Renaturierung von Gewässern und zur Versickerung von Niederschlagswasser sollen vereinfacht werden
- Verfahren zur Erzeugung regenerativer Energie sollen beschleunigt werden
- Hafenausbau soll erleichtert werden
zum Jahresende möchten wir Ihnen herzlich für Ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit danken.
Gemeinsam haben wir 2025 erfolgreich gestaltet und wichtige Unterstützungen für die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände in Westfalen-Lippe geleistet.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2026 !









